Finanzierungsmöglichkeiten für dein Fernstudium

accountant-1238598_1920Immer mehr Berufstätige absolvieren neben dem Beruf eine Weiterbildung per Fernstudium. Doch diese kostet. Schon für Kurse mit kurzer Dauer fallen schnell mehrere hundert Euro an. Längere Lehrgänge gehen oft in die Tausende. Vor der Aufnahme des Fernstudiums sollte daher zunächst die Frage der Finanzierung geklärt werden. Wer sich früh genug über Fördermöglichkeiten informiert, kann zumindest einen Teil dieser Kosten sparen.

Damit die Karriere nicht allein an ihren finanziellen Möglichkeiten scheitert, gibt für Bildungshungrige von vielen Seiten finanzielle Unterstützung:

Fördermittel
Bund und Länder haben zahlreiche Programme aufgelegt, mit denen sie Weiterbildungswillige unterstützen. Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann mitunter viel Geld für seine berufliche Weiterbildung herausholen.

  • Bildungsprämie
    Um die Bereitschaft zur Weiterbildung zu fördern, bietet die Bundesregierung im Rahmen der “Bildungsprämie” einen Prämiengutschein an. Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche 20.000,- Euro (oder 40.000,- Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten einen Zuschuss bis zu 500,- Euro. Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: bildungspraemie.de
  • Weiterbildungssparen
    Mit dem “Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
  • Kindergeld
    Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Dies betrifft Teilnehmer/innen am Fernlehrgang, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
  • Förderung durch die Bundesagentur
    Gemeldete Arbeitslose, Personen, die Kurzarbeit leisten oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. wegen auslaufenden Vertrages), können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Mit einem Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett von der BA übernommen (dazu gehören die Lehrgangsgebühren, evtl. die Fahrtkosten, die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern). Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Förderungsfähig sind Lehrgänge, die nach AZAV zertifiziert sind. Weitere Informationen…
  • Förderprogramm WeGebAU
    Geringqualifizierte Arbeitnehmer eines kleineren und mittleren Unternehmens und Arbeitnehmer über 45 Jahre können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Die Weiterbildungsmaßnahmen, von denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren, werden über das Programm WeGebAU finanziert (Infos erhalten Sie hier).
  • Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium
    Besonders begabte Fachkräfte unter 25 Jahren können Fördermittel über ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten (www.sbb-stipendien.de).
  • Förderung durch die Bundesländer/ Beteiligung der Arbeitgeber
    In einigen Bundesländern können Unternehmen Fördergelder für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Der Weiterbildungsguide bspw. gibt einen Überblick über diese Landesfördermittel. Mitarbeiter, die sich fortbilden möchten, können ihre Chefs auf diese Fördermöglichkeiten hinweisen.

cash-1342228_1920Wer kann welches Fördermittel bekommen? Jedes Programm hat eigene Förderbedingungen und Zielgruppen – da ist es mühsam, für sich persönlich die richtige Fördermaßnahme zu suchen.  Hier bietet der Weiterbildungsguide eine Lösung und liefert ein Tool, um auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Fördermöglichkeiten zu finden: http://weiterbildungsguide.test.de/tools/foerdermittel

Steuerersparnis
Wer Weiterbildungskosten aus der eigenen Tasche gezahlt hat, kann sie in der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt abrechnen. Dadurch kann die Steuerbelastung leicht um einige hundert Euro sinken. Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach haben sich für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

Bildungskredit

Schüler und Studenten, die kurz vor dem Abschluss stehen und unter 36 Jahre alt sind, können für zwei Jahre bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.bafög.de/bildungskredit

Neben all diesen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auch immer wieder spezielle Angebote von Fernstudienanbietern, die dir den Studieneinstieg finanziell erleichtern. Die diesjährigen Rabattangebote speziell zum Bundesweiten Fernstudientag finden du hier: Rabattaktionen

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